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Enerige & Management > Photovoltaik - Das „Recht auf Ernte von Sonnenstrom“ ist etabliert
Quelle: Pixabay / Alexa
PHOTOVOLTAIK:
Das „Recht auf Ernte von Sonnenstrom“ ist etabliert
Kurz nach einem Quartalsrekord beim Zubau von PV-Kleinstanlagen hat der Bundestag Mietern und Teileigentümern eine starke Stellung bei der Installation eingeräumt.
 
Der Bundestag hat am 4. Juli mit großer Mehrheit die Installation von Steckersolaranlagen miet- und wohneigentumsrechtlich privilegiert. Ausschließlich gegen die Stimmen der AfD beschloss das Plenum abschließend eine entsprechende Änderung des Wohneigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Installation und Betrieb von Balkon- und anderen Solaranlagen bis 2 kW, deren Stecker sich lediglich in eine Steckdose des eigenen Stromkreises stecken lassen, um den Netzbezug von Strom zu verringern, ist damit ebenso privilegiert wie Maßnahmen des Einbruchschutzes und zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Faktisch bedeutet dies, dass Wohneigentümerversammlungen und Vermieter nicht mehr um Erlaubnis gefragt werden müssen und die Erlaubnis nicht mehr grundlos verweigern dürfen. Nur die Art und Weise der Anbringung darf reglementiert werden. 
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar), sprach davon, das ein „Recht zur Ernte von Sonnenstrom“ etabliert worden sei.

Der beschlossene Entwurf für ein „Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von
Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher
Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ hatte den Rechtsausschuss in Sachen Steckersolar mit Präzisierungen der Begründung passiert. Andere Änderungen bezogen sich nur auf die Frequenz virtueller und persönlicher WEG-Versammlungen.

Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Dort ist es noch nicht auf der Tagesordnung.

Balkonsolar ist im Trend

Im zweiten Quartal wurden mit gut 152.000 Stück in Deutschland so viele Steckersolargeräte im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wie noch nie zuvor. Das waren 52 Prozent mehr als im bisherigen Rekordquartal April bis Juni 2023. Am 5. Juli verzeichnete das Register insgesamt gut 695.000 PV-Anlagen unter 2 kW Maximalleistung. Davon waren knapp 658.000 demnach in Betrieb. Wegen mehrwöchige Nachmeldefristen und pflichtwidriger Nichtmeldungen wird von einer Dunkelziffer ausgegangen. Insgesamt erzeugten bundesweit 4,25 PV-Anlagen Strom.

Der Bundestag stellt den beschlossenen Gesetzentwurf im Internet zur Verfügung. 
 

Georg Eble
Redakteur
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Freitag, 05.07.2024, 12:24 Uhr

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